Bed & Breakfast im Pays de Haguenau
willkommen mit uns... oder eher, chez vous ! Riechst du "wie zuhause„durch den Aufenthalt in einem Übernachtung mit Frühstück.
Ein Aufenthalt, der es Ihnen ermöglicht, mit leidenschaftlichen Bewohnern in Kontakt zu kommen, die ihre Leidenschaft an Sie weitergeben können für das Elsass aber auch ihre gute Pläne, Geheime Ecken und beste Empfehlungen der Entdeckungen, die am Reiseziel gemacht werden können.
Gemütlich, ausgefallen oder modern: Sie werden bestimmt fündig Deine Freude von Gästezimmer unserer Partner.
Brauche Hilfe ?
Sie zu beraten ist unsere Aufgabe! Wir, die Experten vor Ort de vos Urlaub, wir stehen Ihnen zur Verfügung: Vertrauen Sie uns für Ihre Nächster Aufenthalt im Elsass und zögern Sie nicht, uns unter 03 88 06 59 99 zu kontaktieren, wenn Sie Beratung benötigen. Um Sie zu unterstützen, unser Dienstleister EINFACHES ELSASS steht Ihnen auch gerne zur Verfügung réserver Dein Aufenthalt und Du inspirieren.
Kurtaxe
Höhe der Kurtaxe in der Agglomerationsgemeinde Hagenau (pro Nacht und pro Person ab 18 Jahren)
- Palast: 4,00 €
- Unterkunft 5 Sterne : € 3,00
- Unterkunft 4 Sterne : € 1,50
- Unterkunft 3 Sterne : 1,00 €
- Unterkunft 2 Sterne : 0,90 €
- Unterkunft 1 Stern : 0,75 €
- Klassifizierter Camping- und Caravaningplatz 3, 4 und 5 Sterne und jede andere Unterkunft im Freien: 0,55 €
- Klassifizierter Camping- und Caravaningplatz 1 und 2 Sterne und alle anderen Unterkünfte im Freien, Yachthafen: 0,20 €
- Irgendeine Unterkunft in Erwartung der Einstufung oder ohne Einstufung mit Ausnahme von Unterkünften im Freien: 5 % *
* Der Betrag wird auf der Grundlage des Übernachtungspreises ohne Mehrwertsteuer berechnet und liegt innerhalb der Grenze des höchsten von der Gemeinschaft beschlossenen Satzes, d. h. 4 €.
Höhe der Zusatzsteuer dund die Europäische Gemeinschaft Elsass
- 10 % des Preises gegründet von der Agglomerationsgemeinde Hagenau
Beispiel: Für eine 3-Sterne-Residenz beträgt die Kurtaxe 1,00 € pro Nacht und Person, zuzüglich der Zusatzsteuer von 0,10 € pro Nacht und Person, also insgesamt 1,10 € pro Nacht/pro Person.
Möchten Sie Ihre möblierte Touristenunterkunft anmelden?
Es ist sehr einfach ! Vervollständigen Sie die Erklärung der Touristenunterkunft (CERFA-Formular 14004*4) Dann Geben Sie es im Rathaus der Gemeinde ab, in der sich die möblierte Wohnung befindet (in Anwendung der Artikel L. 324-1-1 I und D. 324-1-1 des Tourismusgesetzes).