Bed & Breakfast im Pays de Haguenau
Willkommen in unserem Haus ... oder besser gesagt, in Ihrem Haus ! Fühlen Sie sich wie zu Hause in einem Bed & Breakfast.
Ein Aufenthalt, der Ihnen die Möglichkeit bietet, mit passionierten Einheimischen in Kontakt zu treten, die ihre Begeisterung für das Elsass sowie ihre guten Tipps , Geheimtipps und besten Empfehlungen für Entdeckungen in dieser Region weitergeben können .
Ob gemütlich, ungewöhnlich oder modern: Bei den Gästezimmern unserer Partner finden Sie bestimmt das Richtige .
Brauche Hilfe ?
Wir beraten Sie gern! Als lokale Experten für Ihren Urlaub sind wir für Sie da: Vertrauen Sie uns bei Ihrem nächsten Aufenthalt im Elsass und zögern Sie nicht, uns unter +33 3 88 06 59 99 anzurufen, wenn Sie Fragen haben. Unser Partner EASY ALSACE unterstützt Sie gern bei der Buchung Ihres Aufenthalts und gibt Ihnen Inspiration.
Kurtaxe
Höhe der Kurtaxe in der Agglomerationsgemeinde Hagenau (pro Nacht und pro Person ab 18 Jahren)
- Palast: 4,00 €
- Unterkunft 5 Sterne : € 3,00
- Unterkunft 4 Sterne : € 1,50
- Unterkunft 3 Sterne : 1,00 €
- Unterkunft 2 Sterne : 0,90 €
- Unterkunft 1 Stern : 0,75 €
- Klassifizierter Camping- und Caravaningplatz 3, 4 und 5 Sterne und jede andere Unterkunft im Freien: 0,55 €
- Klassifizierter Camping- und Caravaningplatz 1 und 2 Sterne und alle anderen Unterkünfte im Freien, Yachthafen: 0,20 €
- Irgendeine Unterkunft in Erwartung der Einstufung oder ohne Einstufung mit Ausnahme von Unterkünften im Freien: 5 % *
* Der Betrag wird auf der Grundlage des Übernachtungspreises ohne Mehrwertsteuer berechnet und liegt innerhalb der Grenze des höchsten von der Gemeinschaft beschlossenen Satzes, d. h. 4 €.
Höhe der Zusatzsteuer dund die Europäische Gemeinschaft Elsass
- 10 % des Preises gegründet von der Agglomerationsgemeinde Hagenau
Beispiel: Für eine 3-Sterne-Residenz beträgt die Kurtaxe 1,00 € pro Nacht und Person, zuzüglich der Zusatzsteuer von 0,10 € pro Nacht und Person, also insgesamt 1,10 € pro Nacht/pro Person.
Möchten Sie Ihre möblierte Touristenunterkunft anmelden?
Es ist ganz einfach! Füllen Sie die Erklärung für möblierte Touristenunterkünfte ( CERFA-Formular 14004*4 ) aus und senden Sie sie anschließend an das Rathaus der Gemeinde zurück, in der sich die möblierte Unterkunft befindet (gemäß Artikel L. 324-1-1 I und D. 324-1-1 des Tourismusgesetzbuches).







